Es wurde viel geschrieben und es haben sich auch viele gefreut, doch es hat sich noch nichts geändert. Im Trentino ist das Gesetz immer noch in Kraft, es schreibt vor, das im nördlichen Teil des Gardasees eine geeignete Auftriebshilfe getragen werden muss.
Am 16.05.07 fand das letzte Gespräch der Behörden mit den Schulbesitzern statt, das Ergebniss ist enttäuschend, obwohl in letzter Zeit zwar etwas weniger kontrolliert wurde und die Polizei etwas nachsichtiger war, bleibt das Gesetz zum tragen einer Schwimmweste weiter in Kraft. Es gibt nur den Zusatz, dass ein Anzug nach geprüfter DIN Norm, wie die Schwimmwesten diese bereits haben, ausreichen würde.
Das Problem: Bis heute gibt es nur Neil Pryde Anzüge die diese diese CE Richtlinie / Norm definitiv seit Herbst 2006 als allererste Marke erfüllen. Sonst sind mir noch keine weiteren zertifizierten Neoprenanzüge anderer Hersteller bekannt. Also gilt für die meisten: weiter eine geeignte Auftriebshilfe/ Schwimmweste zu tragen. Bei Mißachtung ist weiterhin eine Strafe fällig, bei ca. 180 Euro sollte man da kein Risiko eingehen.
Alle anderen Informationen sind nicht richtig und entbehren jeder gesetzlichen Grundlage. So die Aussage des Schulbesitzers LINO BARBIERO am CONCA D'ORO .
Also weiter schön vorsichtig sein und Weste anziehen oder schneller surfen als die Polizei erlaubt.