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Alle Kategorien > Windinfo > Wind & Wetter > Sturmwarnung - Konsequenzen?
Anzahl Nachrichten: 3 - Seiten (1): [1]
Autor: seppobrehm
Erstellt: May 17 2010 - 06:31 PM
Betreff: Sturmwarnung - Konsequenzen?
Hi!

Da ich in der Suche nix finde und auch in Google nix brauchbares zum Thema:
Wenn an den Seen in Bayern Sturmvorwarnung bzw. Sturmwarnung ist, hat das irgendwelche (i.e. rechtlichen) Konsequenzen wenn du am Wasser bist? Oder wenn was passiert? Oder ist das Geblinke nur ein Hinweis für Surfer und Kiter zum aufwachen?

Gruß,

Seppo
Benutzerbild Autor: windinfo
Erstellt: May 17 2010 - 07:25 PM
Betreff: re: Sturmwarnung - Konsequenzen?
Sturmwarnung ist für alle Segler und Menschen das Signal das Wasser zu verlassen.

Bisher ist nicht bekannt, das dies schon mal zu Konsequenzen geführt hätte. Außer die Versicherung muss zahlen, dann kann die sich danach die Kohle von Dir holen, weil Du grob Fahrlässig gehandelt hast.

http://www.bootsport.info/files/050323_Schiffahrtsordnung.pdf

Fahrt bei unsichtigem Wetter
(1) 1Bei unsichtigem Wetter (z. B. Nebel, Schneetreiben, starker Regen) dürfen Fahrzeuge nicht auslaufen. 2Befinden sich Fahrzeuge beim Eintreten unsichtigen Wetters auf dem Gewässer, so müssen sie sich so rasch wie möglich in Sicher-heit bringen. 3Dies gilt nicht für Fahrgastschiffe im Linienver-kehr, Fähren, Fahrzeuge der Polizei, des Katastrophenschut-zes, der Gewässeraufsicht, der Berufsfischer, der Rettungs-dienste sowie für Segelfahrzeuge mit Ballastkiel und Teilnehmer an Regatten.

D. Sturmwarnung
Bei der Gefahr eines Sturmes werden an den Ufern der Seen durch Aufleuchten von gelben Blinklichtern mit ca. 40 oder 90 Blitzen pro Minute Warnzeichen gegeben. Hierbei bedeuten:
Aufleuchten von Blinklichtern mit vierzig Blitzen pro Minute:
"Vorwarnung"
Sie soll den Schiffsführer auf die mögliche Gefahr eines Stur-mes aufmerksam machen und ihn veranlassen, die Wetter-entwicklung sorgfältig zu verfolgen.
Aufleuchten von Blinklichtern mit neunzig Blitzen pro Minute:
"Sturmwarnung"
Sie kündigt eine unmittelbare Sturmgefahr an und veranlaßt den Schiffsführer, unverzüglich alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und nötigenfalls das Ufer oder windgeschützte Stellen anzusteuern.
Benutzerbild Autor: Jan
Erstellt: May 18 2010 - 05:58 PM
Betreff: re: Sturmwarnung - Konsequenzen?
@ letzter Absatz: "nötigenfalls" ich halte das für absolut unnötig
Anzahl Nachrichten: 3 - Seiten (1): [1]
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