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WINDINFO postedin der Gruppe Baden Württemberg
ACHTUNG: Schwimmwestenpflicht auf dem Bodensee für Windsurfer!
Was bisher kaum interessiert hat, scheint wegen der vielen SUPs nun regelmässig kontrolliert zu werden und die ersten Verwarnungen wurden ausgesprochen!
„Auf Fahrzeugen gemäß Absatz 3, die nicht über ausreichend spritzwasser- oder wetterdicht verschließbaren Stauraum zur Mitführung von Rettungswesten gemäß Absatz 3 und 4 verfügen, muss von den auf dem Fahrzeug befindlichen Personen eine Schwimmhilfe gemäß EN ISO 12402-5:2006 (Persönliche Auftriebshilfen-Teil 5: Schwimmhilfen (Stufe 50) – sicherheitstechnische Anforderungen) mitgeführt oder getragen werden.
Dies gilt insbesondere für:
1. Drachensegelbretter, Segelsurfbretter, Stand-Up-Paddles und ähnliche Geräte
2. Segeljollen oder Mehrrumpfboote,
3. Kanus oder Kajaks.Übrigens: Als Schwimmhilfe gemäß DIN EN ISO 12402-5 gilt auch ein Restube. Der muss nur mitgeführt werden! https://restube.com/de?
VORORDNUNGEN der Länder:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011484
Über mich

Windinfo Klaus
Windinfo-Founder
Geboren, aufgewachsen, gelebt, lebt noch, aber es geht dem Ende zu... 🙂
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Das einzige Problem beim Nichtstun ist, dass man nie weiß, wann man fertig ist...
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