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Winterausrüstungspflicht – welche Bestimmungen gelten?
Österreich: Ja, bei winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11 bis 15.4.
Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos (seit der 31. KFG-Novelle) gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht:
Italien: Nicht einheitlich.
Manchmal durch Schilder angezeigt, in Südtirol von 15.11. bis 15.4.In Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht diese von 15. Oktober bis 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern bis zu 345 Euro rechnen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/
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