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!!! WICHTIG ZU WISSEN☝️: 5-tägige Quarantäne in Italien gilt zu Ostern auch für Ferienhausbesitzer aus der EU.
http://www.gardasee.de/faq-coronavirus
Wer zwischen dem 31. MÄRZ und dem 6. APRIL aus einem EU+-LAND nach Italien einreist, muss vor der Einreise einen negativen Abstrich vorlegen, sich nach der Einreise 5 TAGE LANG EINER QUARANTÄNE unterziehen und sich nach Ablauf der 5 Tage erneut testen lassen (ZWEITER ABSTRICH).
Erlaubt ist die Einreise nach Italien nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. dem Besitz einer Ferienimmoblie. Ferienhausbesitzer sind nach Auskunft der italienischen Botschaft in Berlin allerdings NICHT von der neu eingeführte 5-tägigen Quarantänepflicht ausgenommen.
Über mich

Windinfo Klaus
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Geboren, aufgewachsen, gelebt, lebt noch, aber es geht dem Ende zu... 🙂
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Das einzige Problem beim Nichtstun ist, dass man nie weiß, wann man fertig ist...
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