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„Es wird „der sogenannte kleine Grenzverkehr für Menschen aus angrenzenden Corona-Risikogebieten ohne Quarantänepflicht erlaubt, also etwa Besuche von Verwandten und Freunden, Fahrten zum Einkaufen oder für Arztbesuche im Nachbarland“, sagte ein Sprecher. Für Menschen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hätten oder die für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisten, gelte dann eine Ausnahme von der Quarantänepflicht. Voraussetzung sei, dass man keine typischen Symptome einer Corona-Infektion habe. Zudem gelte die Ausnahmeregelung nicht bei Aufenthalten in Virusvarianten-Gebieten.“
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