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https://www.ride.ch/de/news/italien-fuehrt-lichtpflicht-fuer-radfahrer-ein
Wer in Italien auf einer Strasse mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss ab sofort über eine Beleuchtung verfügen, die allerdings tagsüber nicht zwingend eingeschaltet sein muss.
Die Lichtpflicht umfasst gemäss Artikel 68 der «Codice della Strada» einen roten Rückstrahler nach hinten und einen weisses Licht nach vorne. Und wie auferstanden aus längst vergangenen Tagen: Rückstrahler an den Pedalen. Die Beleuchtung muss funktionieren, eine Pflicht, diese auch einzuschalten, gibt das Gesetz aber nicht vor. Wann das Licht eingeschaltet sein muss, ist umstritten.
Zwar kann mit 26 bis 102 Euro gebüsst werden, wer kein Licht montiert hat.
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