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    WINDINFO

    vor 5 Jahren, 8 Monaten

    Windsurfen am Achensee, etc… ist theoretisch erlaubt, ob man es machen sollte ist was anderes:

    Österreichs Grenzen zu Deutschland und den übrigen Nachbarstaaten sind grundsätzlich offen. Die Einreise aus Deutschland ist prinzipiell ohne Voraussetzungen möglich, sofern man sich in den zehn Tagen davor nicht in einem der von Österreich ausgewiesenen Corona-Risikogebiete* aufgehalten hat. Reisende aus diesen Gebieten müssen einen negativen PCR-Test mit sich führen.

    In allen Geschäften (auch an Tankstellen) muss ausnahmslos ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dasselbe gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, Arztpraxen und Kliniken und Dienstleistungsbetrieben.

    Touristische Übernachtungen in Österreich sind seit 3. November allerdings nicht mehr gestattet.

    In Autos dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich des Fahrzeug-Lenkers nur zwei Personen sitzen. Befinden sich Mitfahrer an Bord, die nicht zum selben Haushalt gehören, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich/einreise-nach-oesterreich
    Quarantäne-Regeln für Urlaubs-Rückkehrer
    Das ganze Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg/Kleinwalsertal (Vorarlberg) gilt als Risikogebiet.
    Seit 8. November gelten neue Einreiseregeln, die allerdings je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein können:

    • Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss nach der Einreise umgehend in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig dort aufhalten (Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern: 14 Tage)
    • Reisende sind verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde* zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinzuweisen
    • Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn der Person ein negatives Testergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Der Test darf frühestens am fünften Tag nach Einreise durchgeführt werden, muss danach zehn Tage aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true

    https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/

Über mich

Windinfo Klaus

Windinfo-Founder

Geboren, aufgewachsen, gelebt, lebt noch, aber es geht dem Ende zu... 🙂

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Das einzige Problem beim Nichtstun ist, dass man nie weiß, wann man fertig ist...

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