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Weil es häufig zu Fragen kommt:
Gerechnet wird ab der Grenze der Wohnortgemeinde oder Stadt.
Ist Sport eine Ausnahme?
Der Bewegungsradius gilt für touristische Tagesausflüge und kann nicht mit einer Begründung wegen Sports an der frischen Luft umgangen werden.Die 15-Kilometer-Regel gilt für Leute, die in einem Ort mit einer Corona-Inzidenz über 200 wohnen. Wenn der eigene Wohnort unter 200 liegt, gilt die Regel nicht und man kann Ausflüge machen – auch in Gebiete mit einer Inzidenz über 200. Allerdings können die Kreisverwaltungsbehörden dieser Gebiete touristische Tagesausflüge ganz untersagen.
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Windinfo Klaus
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Geboren, aufgewachsen, gelebt, lebt noch, aber es geht dem Ende zu... 🙂
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