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BR: “
Pünktlich zum Beginn der bayerischen Pfingstferien dürfen im Freistaat wieder Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze öffnen. Angekündigt hatte das die bayerische Staatsregierung schon vergangene Woche, jetzt wurden im Kabinett die Details beschlossen. Demnach dürfen die ersten Gäste ab 21. Mai anreisen, wenn die Inzidenz in der jeweiligen Region stabil unter 100 liegt. Insgesamt beträgt der Vorlauf acht Tage: Fünf Tage in Folge muss die Inzidenz diesen Schwellenwert unterschreiten, drei Tage später kann dann die Öffnung erfolgen.Für die Gäste besteht eine Testpflicht: Sie müssen einen maximal vor 24 Stunden vorgenommenen negativen PCR- oder Schnelltest (oder Selbsttest unter Aufsicht) vorlegen. Alle 48 Stunden wird ein weiterer Test nötig. Für Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder unter sechs Jahren gilt die Testpflicht nicht. “
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