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„Es wird „der sogenannte kleine Grenzverkehr für Menschen aus angrenzenden Corona-Risikogebieten ohne Quarantänepflicht erlaubt, also etwa Besuche von Verwandten und Freunden, Fahrten zum Einkaufen oder für Arztbesuche im Nachbarland“, sagte ein Sprecher. Für Menschen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikog…Read More
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