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Muss ich den Tageskurbeitrag bezahlen, sobald ich das Gemeindegebiet Kochel a. See betrete?
Nein. Der Tageskurbeitrag ist kein Eintrittsgeld, womit das Gemeindegebiet oder die Natur betreten werden darf. Wer sich nicht nur „ganz vorübergehend“ an einem Kurort aufhält und damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtungen hat, ist grundsätzlich beitragspflichtig. Wenn jemand nicht nur ganz vorübergehend am Kurort verweilt, ist jedenfalls im Regelfall davon auszugehen, dass sein Aufenthalt auch Kur- oder Erholungszwecken dient. Sind die Umstände des Verweilens nicht genau feststellbar, spricht eine widerlegbare Vermutung für den Kuraufenthalt. Deswegen muss der Tageskurbeitrag bei Ankunft im Gemeindegebiet, z. B. am Parkplatz, entrichtet werden.
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