CORONA – COVID 19 – INFO – Update
Es ist weiter das Ziel, das Virus möglichst wenig zu verbreiten!
Wir haben immer wieder mit den Pressestellen der Ministerien und der Polizei gesprochen, kommen aber aktuell den aktuellen Änderungen nicht hinterher, deshalb hier alle Links und Infos, damit Du dich auf dem Laufenden halten kannst, was grad erlaubt ist und was nicht.
Es gibt weiter Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und ein allgemeines Abstandsgebot:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Ist Kitesurfen, Windsurfen, SUPen aktuell erlaubt?
JA !
ABER! 🙂
Die Verordnung erlässt das Ministerium, mit grundsätzlichen Vorgaben. Die Umsetzung und Auslegung ist dann den Landkreisen und Gemeinden vorbehalten. Diese können nach wie vor entscheiden dass Sie ein Corona-Hotspot sind und eine Einreise über die Orts- oder Landkreisgrenze nicht erlaubt ist. Ebenso kann die Gemeinde Zugänge, Anlagen, Parkplätze oder Zufahrten sperre und damit die Anreise untersagen, sowie Verstöße gegen die Verordung ahnden.
Wer zum Spot will sollte sich auf alle Fälle vorher Informieren, ob es in der Region die er ansteuert auch gerade erlaubt ist und keine Sperrung oder Beschränkung vorliegt.
Dafür haben wir die Gruppe: https://www.windinfo.eu/gruppen/corona-spotsperrungen/ gemacht, dort schreiben wir was wir zu Spotschliessungen und polizeilichem Vorgehen so erfahren und hoffen auf Eure Mithilfe, damit Ihr auch von Euren Erfahrungen vor Ort berichtet.
Bitte: wenn Ihr an den See fahrt, dann denkt an alle Zusammanhänge und nicht nur an Euch und Euren augenblicklichen Spaß. Benehmt Euch vorbildlich, geht behutsam mit der Situation um, parkt keine Anwohner oder Rettungswege zu, vermeidet am Parkplatz Menschenansammlungen und steht nach dem surfen nicht auf ein Bier beisammen, sondern fahrt nach dem Sport wieder zügig nach Hause.
Damit wir auch nach Corona noch alle Kite- & Windsurfspots Spots haben.
Die nächsten Tage wird es noch mehr Erleichterungen geben, das Leben und die Wirtschaft sollen wieder hochfahren. Das bedeutet aber gerade NICHT alles auf Anfang und weitermachen wie bisher!
Verzichtet evtl. auf die ein oder andere Session, damit auch andere mal aufs Wasser kommen und kein Gedränge entsteht, gefährdet Euch nicht und auch keine anderen.
Oiso bleibts Gsund und ansonsten gilt: „Schaung ma moi, dann seng mas scho.“
Die Verordnungen zum nachlesen:
- Notbekanntmachung: Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 1. Mai 2020
- Notbekanntmachung: Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 28. April 2020
- Notbekanntmachung: Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 21. April 2020
- Notbekanntmachung: Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020
- Notbekanntmachung: Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV) vom 9. April 2020
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30. April 2020
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16.04.2020